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1 anmaßen
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2 Urteil
1) Jura Strafrecht пригово́р. Zivilrecht суде́бное реше́ние. ein Urteil fällen выноси́ть вы́нести пригово́р [суде́бное реше́ние]2) Meinung мне́ние. Logik сужде́ние. fachwissenschaftlich (профессиона́льное) сужде́ние. ein fachmännisches Urteil über jdn./etw. abgeben < fällen> выноси́ть вы́нести профессиона́льное сужде́ние о ком-н. чём-н. sich kein Urteil über etw. anmaßen < erlauben> не брать взять на себя́ сме́лость суди́ть о чём-н. sich ein Urteil bilden составля́ть /-ста́вить себе́ мне́ние. ein Urteil fällen суди́ть, выска́зывать вы́сказать своё мне́ние <сужде́ние>. etwas auf jds. Urteil geben цени́ть о- чьё-н. мне́ние. kein Urteil haben не уме́ть суди́ть. in best. Sache не име́ть определённого мне́ния. nach dem Urteil v. Sachverständigen по мне́нию специали́стов ein salomonisches Urteil соломо́ново реше́ние
См. также в других словарях:
Anmaßen — Anmaßen, verb. reg. act. 1) * Sich zu etwas erbiethen, sich dazu fähig und bereit erklären; nur noch in den Rechten, wo man in den Urtheilen mehrmahls lieset: daß Kläger dasjenige, so ihm zu erweisen aufgelegt, und er sich angemaßet, zur… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
anmaßen — ạn·ma·ßen, sich; maßte sich an, hat sich angemaßt; [Vt] sich (Dat) etwas anmaßen oft pej; etwas tun, ohne dass man dazu fähig oder berechtigt ist ≈ sich etwas ↑herausnehmen (3) <sich ein Privileg anmaßen>: Er maßt sich an, über Dinge zu… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
anmaßen — an|ma|ßen [ anma:sn̩], maßte an, angemaßt <+ sich>: ohne Berechtigung für sich in Anspruch nehmen: sich Kritik anmaßen; darüber solltest ausgerechnet du dir kein Urteil anmaßen. Syn.: sich ↑ erdreisten (geh.), sich ↑ erlauben, sich ↑… … Universal-Lexikon
Anmaßen, sich — Anmaßen, sich, 1) sich ohne erwiesnen Rechtsgrund etwas zueignen, od. etwas zur Beeinträchtigung Andrer vollbringen; anmaßend (arrogant) ist Einer, der für seine Meinung Geltung verlangt, ohne etwas Anderes als seine Persönlichkeit od. Autorität… … Pierer's Universal-Lexikon
Anmaßen — Anmaßen, d.h. unbefugt, widerrechtlich etwas benutzen, für sich in Anspruch nehmen. Wer unbefugt die Abbildung des kaiserlichen Wappens oder von Wappen eines Bundesfürsten oder von Landeswappen gebraucht, oder unbefugt eine Uniform, eine… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
anmaßen — ạn|ma|ßen, sich; du maßt dir etwas an; sich so etwas anzumaßen … Die deutsche Rechtschreibung
herausnehmen — aussondern; entfernen; aussortieren; extrahieren; entnehmen; isolieren * * * he|r|aus|neh|men [hɛ rau̮sne:mən], nimmt heraus, nahm heraus, herausgenommen: 1. <tr.; hat a) aus dem Inneren von etwas nehmen: Wäsche aus dem Schrank, Geld aus dem… … Universal-Lexikon
herausnehmen — he·raus·neh·men (hat) [Vt] 1 ↑heraus 2 (jemandem) etwas herausnehmen (als Arzt o.Ä.) jemandem ein inneres Organ entfernen <jemandem die Mandeln, den Blinddarm herausnehmen>; [Vr] 3 sich (Dat) etwas herausnehmen gespr; etwas tun, das andere… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
affektiert — AdjPP geziert erw. fremd. Erkennbar fremd (17. Jh.) mit Adaptionssuffix. Ursprünglich Partizip zu dem Verbum affektieren etwas anstreben, sich etwas anmaßen , das im 16. Jh. aus l. affectāre sich etwas aneignen entlehnt wurde. Als Nebenbedeutung… … Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache
Arrogiren — (v. lat.), 1) einen von der väterlichen Gewalt Unabhängigen an Kindes Statt annehmen; daher Arrogation u. Arrogator, s. u. Adoption; 2) sich etwas anmaßen … Pierer's Universal-Lexikon
Gehäge, das — Das Gehäge, des s, plur. ut nom. sing. 1) Ein eingehägter, d.i. mit einem Hage oder Zaune umschlossener Ort, und besonders ein Bezirk, in welchem das Wildbret gehäget wird, ein Jagdrefier, wo niemand jagen darf. Ein Gehäge anrichten. Ein… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart